Haupinhalt
Gemeinderatsersatzwahl
Informationen
- Datum
- 10. April 2016
- Kontakt
- Adrian Truttmann
- Beschreibung
- Da innert der vorgegebenen Frist keine Wahlvorschläge eingegangen sind, gelangt für die Erstatzwahl in den Gemeinderat das Verfahren nach Art. 52 Abs. 3 des Abstimmungsgesetzes zu Anwendung. Demnach können die Wählerinnen und Wähler für beliebige wählbare Personen stimmen. Es ist jene Person gewählt, die am meisten Stimmen erhalten hat.