Haupinhalt

Gemeinderatsersatzwahl

Informationen

Datum
10. April 2016
Kontakt
Adrian Truttmann
Beschreibung
Da innert der vorgegebenen Frist keine Wahlvorschläge eingegangen sind, gelangt für die Erstatzwahl in den Gemeinderat das Verfahren nach Art. 52 Abs. 3 des Abstimmungsgesetzes zu Anwendung. Demnach können die Wählerinnen und Wähler für beliebige wählbare Personen stimmen. Es ist jene Person gewählt, die am meisten Stimmen erhalten hat.

Kommunale Vorlagen

Gemeinderatsersatzwahl

Ebene
Gemeinde
Art
-