Haupinhalt

Teilsamen

In Lungern gibt es zwei Teilsamen, welche gemäss den Grundlagen der Kantonsverfassung als öffentlich-rechtliche Körperschaften funktionieren.

Zweck und Aufgaben der Teilsamen
Die Teilsamen übernehmen im Interesse der Allgemeinheit auf ihrem Grundeigentum folgende Aufgaben:

  • Sie unterhalten und erneuern die Alp- und Güterstrassen.
  • Sie stellen den Landwirten aufgrund des Güterrechtes Alpen und Allmenden zur Bewirtschaftung im Pachtrecht zur Verfügung.
  • Sie pflegen und bewirtschaften mit den eigenen Forstbetrieben total 1930 ha Wald, wovon 51 % als Schutzwald gilt.
  • Sie überlassen 3 ha nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen – sogenanntes Gartenland – der Industrie und Lungern Tourismus zur Nutzung.

Teilsame Lungern-Dorf

Präsident

Hansueli Ming-Durrer
Bergstrasse 11
6078 Lungern

041 678 22 20
079 437 95 87
christa.ming@hotmail.com
       

Teilsame Lungern-Obsee

Präsident Hans Urs Bürgi
Uf dr Bürglen 1
6078 Bürglen OW
079 546 78 06 hb@forst-lungern.ch