Haupinhalt
Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ow.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Bei Verlust des Stimmrechtsausweises darf kein Ersatz ausgestellt werden (Art. 13, Abstimmungsverordnung).
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert in das Fach ohne Sichtfenster.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn in das Fach mit Sichtfenster, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint und kleben das Stimmkuvert zu.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden bei der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!).
- Das Antwortkuvert kann am Abstimmungssonntag bis 12.00 Uhr in den Abstimmungsbriefkasten beim Gemeindehaus eingeworfen werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
- das Stimmkuvert nach Urnenschluss beim Stimmbüro eintrifft