Haupinhalt

Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ow.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urne Öffnungszeiten

Urne beim Gemeindehaus, Sonntag 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Bei Verlust des Stimmrechtsausweises darf kein Ersatz ausgestellt werden (Art. 13, Abstimmungsverordnung).

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert in das Fach ohne Sichtfenster.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn in das Fach mit Sichtfenster, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint und kleben das Stimmkuvert zu.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden bei der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!).
  5. Das Antwortkuvert kann am Abstimmungssonntag bis 12.00 Uhr in den Abstimmungsbriefkasten beim Gemeindehaus eingeworfen werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
  • das Stimmkuvert nach Urnenschluss beim Stimmbüro eintrifft