Haupinhalt
Kehrichtgebühren
Als Grundlage für die Gebührenerhebung dient das Kehrichtreglement vom Entsorgungs-zweckverband Obwalden. Der Einwohnergemeinderat Lungern hat zusätzlich noch entsprechende Weisungen erlassen.
Die Grundgebühr beträgt pro Haushalt und Gewerbe Fr. 75.– exkl. MWST
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage vom Entsorgungszweckverband Obwalden
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Finanzverwaltung gerne zur Verfügung.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | 041 679 79 21 | buchhaltung@lungern.ow.ch |
Name | Download |
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