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Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen
Mit dem Vorsorgeauftrag kann jede Person bestimmen, wer im Falle der eigenen Urteilsunfähigkeit für sie entscheiden soll. Entscheidend ist, dass der Vorsorgeauftrag gültig errichtet wurde und zu gegebenem Zeitpunkt aufgefunden wird. Die KESB Obwalden bietet für den Aufbewahrungsort ab 1. Januar 2017 eine Lösung an.
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KESB_Vorsorgeauftrag.pdf (PDF, 89.72 kB) | Download | 0 | KESB_Vorsorgeauftrag.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (extern) | 041 666 61 26 | kesb@ow.ch |