Haupinhalt

Sonntagsverkauf Antragsformular

Gemäss Art. 6 Abs. 3 des Ruhetaggesetzes des Kanton Obwalden kann die Einwohnergemeinde an vier öffentliche Ruhetage, davon höchstens zwei in der Adventszeit, auf Gesuch hin Verkaufsgeschäften den Sonntagsverkauf bewilligen. Die Vorschriften von Art. 19 Abs. 3 und 5 des Arbeitsgesetzes bilden einen integrierenden Bestandteil der Bewilligung.

Informationen

Datum
18. Oktober 2016

Dokumente

Name
Sonntagsverkauf_Antragsformular.pdf (PDF, 247.03 kB) Download 0 Sonntagsverkauf_Antragsformular.pdf