Haupinhalt

Sitzung des Gemeinderates vom 13. Mai 2024

27. Mai 2024

Andreas Kammer ist neuer Geschäftsführer der Einwohnergemeinde Lungern
Der Einwohnergemeinderat Lungern hat Herrn Andreas Kammer, 1969, als Geschäftsführer der Gemeinde Lungern ab 1. Juli 2024 gewählt. Andreas Kammer lebt seit 2013 in Lungern. Er wurde am 4. März 2018 in den Gemeinderat gewählt, wo er ab 2020 das Finanzdepartement führte. Er tritt per 30. Juni 2024 aus dem Gemeinderat zurück.

Markus Bider wird nach dem 1. Juli 2024 weiterhin in der Geschäftsleitung als Gemeindeschreiber und Fachbereichsleiter Kanzlei, Finanzen und Soziales tätig sein.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit dieser vorläufigen Erweiterung der Geschäftsleitung die Kontiunität der Verwaltungsarbeit im Hinblick auf die wichtigen laufenden und kommenden Projekte sichergestellt werden kann.

Jahresrechnung 2023 Stiftung Betagtenheim Eyhuis
Der Gemeinderat durfte von einem sehr erfreulichen Gang der Geschäfte im Jahr 2023 im Betagtenheim Eyhuis Kenntnis nehmen. Einerseits konnte mit der Umsetzung das lange geplanten Umbau- und Sanierungsprojektes begonnen werden. Anderseits konnte nach den schwierigeren Corona-Jahren dank einer sehr hohen Auslastung der Kapazitäten bei gleichzeitig guter Kostenkontrolle ein glänzendes wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden. Der Gemeinderat bedankt sich beim abtretenden Geschäftsführer Herbert Gasser für seine langjährige und engagierte Tätigkeit und wünscht seiner Nachfolgerin Sandra Hodel einen guten Start und viel Erfolg und Befriedigung in der neuen Tätigkeit.

Bau- und Zonenreglement (BZR), Musterreglement
Mit dem Ziel der kontinuierlichen Harmonisierung der kommunalen Bau- und Zonenreglemente (BZR) haben die Obwaldner Gemeinden auf Initiative der Gemeindepräsidienkonferenz ein gemeinsames Muster-Bau- und Zonenreglement erarbeitet. Das Musterreglement wurde von einem Fachgremium mit Vertretungen aus den Bauämtern der Obwaldner Gemeinden sowie deren Ortsplanungsbüros erarbeitet. Die Erarbeitung des Muster-BZR erfolgte in enger Abstimmung mit der parallel laufenden Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.