Haupinhalt
Sitzung des Gemeinderates vom 17. Februar 2025
Xhavit Shala neuer Mitarbeiter im Hausdienst ab 1. Juni 2025
Als Nachfolger des zurückgetretenen Daniel Gasser hat der Gemeinderat die Anstellung von Herrn Xhavit Shala beschlossen. Er wünscht ihm in seiner neuen Aufgabe viel Erfolg und Befriedigung. Daniel Gasser verlässt die Gemeindeverwaltung nach über 10 Jahren auf eigenen Wunsch. Der Gemeinderat dankt ihm für seine Mitarbeit und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.
Gemeinderat Michael Schäli nimmt Einsitz in die Arbeitsgruppe Revision des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG)
Die kantonale Verwaltung ist an der Vorbereitung einer Revision des Finanzhaushaltsgesetzes. Die Gemeinden werden eingeladen, sich in diesen Prozess einzubringen. Der Gemeinderat hat den Vorsteher des Finanzdepartements Gemeinderat Michael Schäli als Mitglied dieser Arbeitsgruppe nominiert. Er dankt Michael Schäli für seine Bereitschaft zu diesem Engagement.
Zusicherung eines Gemeindebeitrages an die Finanzierung des Gebietsmanagements Obwalden für eine Pilotphase von drei Jahren (2025-2027)
Die Verfügbarmachung von Gewerbeland und die koordinierte Gesamtplanung von Gewerbeland soll im Kanton Obwalden professionell organisiert werden. Unternehmen, Arealentwickler, Grundeigentümer und Investoren sollen mit dem Gebietsmanagement für ihre Anliegen betreffend Standortsuche und -entwicklung eine offizielle Ansprechstelle erhalten. Diese Stelle (50 %) soll der Standortpromotion angegliedert werden. Der Gemeinderat hat für die Pilotphase dieses Projektes von 2025 – 2027 einen jährlichen Beitrag der Gemeinde Lungern von knapp CHF 4'000.- bewilligt.
Nachtragskredit Strassenunterhalt
Das kaufmännische Rechnungswesen unterscheidet wertvermehrenden und werterhaltenden Aufwand. Werterhaltender Aufwand soll grundsätzlich über die Jahresrechnung verbucht werden, während substantieller wertvermehrender Aufwand der Investitionsrechnung zugeordnet wird. Im Bereich des Strassenbaus handhabt die die Gemeinde das so, dass grössere längerfristig nutzbare Strassensanierungen (Belag, Verbreiterungen etc.) jeweils einem jährlich budgetierten Investitionskredit zugeordnet werden, wogegen kleinere Reparaturen (z.B. Ausbesserung von Schlaglöchern, Ausgiessen von Fugen) im Bereich Strassenunterhalt in der Jahresrechnung budgetiert und ausgewiesen werden sollen.
Kleinere Reparaturen im Bereich Strassenunterhalt sollten möglichst unverzüglich durchgeführt werden, um die Lebensdauer des Bauwerks zu optimieren. Im Jahr 2024 wurde aufgrund verschiedener werterhaltender Arbeiten das Budget für Strassenunterhalt überschritten. Der Gemeinderat hat einen Nachtragskredit von CHF 37'000.- genehmigt.
Hingegen wurden 2024 weniger über die Investitionsrechnung zu buchende wertvermehrende Strassenarbeiten vorgenommen. Die Minderausschöpfung des bewilligten Strassenkredits beträgt rund CHF 80'000.-