Haupinhalt
Heimatausweis für Wochenaufenthalter
- Personen, die sich während der Woche anderorts beruflich aufhalten und an den Wochenenden an den Wohnsitz zurückkehren
- Personen, die sich saisonbedingt beruflich andernorts aufhalten und nach Beendigung der Saison an den Wohnsitz zurückkehren
- Studierende und Personen mit längerem Anstalts- oder Sanatoriumsaufenthalt sofern die Aufenthaltsgemeinde dies verlangt
Zu beachten:
Die Abstimmungsunterlagen, Steuererklärungen usw. werden weiterhin an die Wohnsitzadresse in der Gemeinde Lungern zugestellt. Aus diesem Grund darf bei der Post keine Abmeldung vorgenommen werden.
Bei Wochenaufenthaltern ist es üblich, dass zwei Adressen bekannt sind, d.h. man kann die alte Heimadresse in Lungern behalten und gleichzeitig eine neue Adresse am Wochenaufenthaltsort eröffnen.
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 679 79 11 | michaela.imfeld@lungern.ow.ch |