Haupinhalt

Heimatausweis für Wochenaufenthalter

Der Heimatausweis ist ein Ausweispapier, welches in folgenden Fällen bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes zu hinterlegen ist:
  • Personen, die sich während der Woche anderorts beruflich aufhalten und an den Wochenenden an den Wohnsitz zurückkehren
  • Personen, die sich saisonbedingt beruflich andernorts aufhalten und nach Beendigung der Saison an den Wohnsitz zurückkehren
  • Studierende und Personen mit längerem Anstalts- oder Sanatoriumsaufenthalt sofern die Aufenthaltsgemeinde dies verlangt
Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle des gesetzlichen Wohnsitzes ausgestellt. Der Ausweis ist befristet und muss nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr in die Wohnsitzgemeinde der Einwohnerkontrolle Lungern zurückgegeben werden.

Zu beachten:
Die Abstimmungsunterlagen, Steuererklärungen usw. werden weiterhin an die Wohnsitzadresse in der Gemeinde Lungern zugestellt. Aus diesem Grund darf bei der Post keine Abmeldung vorgenommen werden.

Bei Wochenaufenthaltern ist es üblich, dass zwei Adressen bekannt sind, d.h. man kann die alte Heimadresse in Lungern behalten und gleichzeitig eine neue Adresse am Wochenaufenthaltsort eröffnen.
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