Haupinhalt
Einbürgerungsverfahren
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nach dem ist für die Einbürgerung der Einwohnergemeinderat oder die Gemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Wir informieren Sie gerne über die Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 041 679 79 79 | gemeinde@lungern.ch |
Name | Download |
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