Haupinhalt
Gemeindeweibel
Der Gemeindeweibel wird von der Gemeindeversammlung auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
Der Gemeindeweibel hat folgende Aufgaben:
- Er vollzieht alle Aufträge und Weisungen, die ihm vom Regierungs- und Gemeinderat oder von der Einwohnergemeinde übertragen werden
- Er unterstützt die Einwohnergemeinde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
- Er ist Stimmenzähler an der Gemeindeversammlung
- Er ist Begleiter des Einwohnergemeinderats bei offiziellen Anlässen
- Er ist Zustellbeamter für amtliche Dokumente sowie für Beschlüsse und Verfügungen, sofern von den zuständigen Stellen eine weibelamtliche Zustellung angeordnet wird
- Er kann zur Feststellung von Tatbeständen und Verhältnissen im Sinne der entsprechenden rechtlichen Bestimmungen als feststellende Urkundsperson beigezogen werden
- Er kann bei Wohnungsabnahmen oder -räumungen auf Verlangen beigezogen werden
- Er stellt bei Aufträgen von Privaten (z.B. Aufgaben 6, 7 oder 8) gemäss den kantonalen Vorgaben (VAGG, AB AGG) selbst in Rechnung
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 041 679 79 79 | gemeinde@lungern.ch |